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Benutzungs- und Gebührensatzung / Leihfristen

 


Leihfristen für die Medien aus der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. & Stadtbibliothek Rodewisch

Medienart Ausleihzeit Verlängerungen
Bücher 4 Wochen Bis zu 2 Verlängerungen
Zeitschriften 4 Wochen Keine Verlängerung
CDs (Musik & Hörspiele) 4 Wochen Bis zu 2 Verlängerungen
DVDs und Blu-Rays 4 Wochen Keine Verlängerung
Gesellschaftsspiele 4 Wochen Bis zu 2 Verlängerungen
Konsolenspiele 4 Wochen Keine Verlängerung
Bibliothek der Dinge 4 Wochen Bis zu 2 Verlängerungen

 


Vollständige Fassung als PDF-Datei

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliotheken Auerbach/Vogtl. und Rodewisch

Präambel

Die Benutzungs- und Gebührensatzung hat Gültigkeit für die Stadtbibliothek in Auerbach/Vogtl., Schlossstraße 9, 08209 Auerbach/Vogtl. und die Stadtbibliothek in Rodewisch, Schulstraße 1 a, 08228 Rodewisch – nachfolgend Stadtbibliotheken genannt.

Die Zuständigkeit der Stadt Auerbach/Vogtl für die Stadtbibliothek Rodewisch ergibt sich aus der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Betreibung der Bibliothek der Stadt Rodewisch auf die Stadt Auerbach/Vogtl.“ vom 21.03.2022

Auf der Grundlage des § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722), in Verbindung mit § 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), geändert durch Art. 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), hat der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. am 21.03.2022  die nachstehende Benutzungs- und Gebührensatzung beschlossen.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Stadtbibliotheken sind öffentliche Einrichtungen der Körperschaften Auerbach/Vogtl. und Rodewisch.

(2) Alle Bürger sind im Rahmen der Satzung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage berechtigt, die Stadtbibliotheken zu nutzen.

(3) Gebühren für besondere Leistungen und Säumnisgebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis erhoben.

(4) Die Stadtbibliotheken haben festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekanntgegeben.

(5) Der Begriff Medien umfasst alle in den Stadtbibliotheken angebotenen Bestände.

§ 2 Anmeldung

(1) Anmeldungen erfolgen persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen amtlich bestätigten gültigen Ausweises mit Lichtbild, wie z. B. Pass. Juristische Personen werden durch schriftlichen Antrag einer/eines Vertretungsberechtigten zur Anmeldung zugelassen. Die/der Vertretungsberechtigte benennt bis zu zwei Personen, die im Auftrag der juristischen Person die Bibliothek benutzen.

(2) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift

ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters, die/der sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren verpflichtet.

 

 

Mit seiner Unterschrift stimmt die gesetzliche Vertreterin / der gesetzliche Vertreter dem Nutzungsverhältnis zu. Gleichzeitig erteilt sie/er sein Einverständnis dafür, dass sein Kind die Internetzugänge nutzen darf.

 (3) Die/der Anmeldende bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift bzw. der Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person,
  • die Anerkennung der Benutzungs- und Gebührensatzung sowie
  • die Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung ihrer/seiner Daten, soweit zur Aufgabenerfüllung erforderlich.

(4) Nach erfolgter persönlicher Anmeldung erhält die Benutzerin/der Benutzer einen Benutzerausweis, der zwölf Monate gültig ist. Seine Gültigkeit kann gegen Entrichtung der Jahresgebühr verlängert werden.

(5) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.

(6) Die Veränderung persönlicher Daten sowie der Verlust, der Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen des Benutzerausweises ist den Stadtbibliotheken unverzüglich mitzuteilen. Veränderungen persönlicher Daten sind durch Vorlage der unter § 2 Abs. 1 genannten Dokumente zu belegen. Dies gilt auch für juristische Personen. Nach der Meldung des Abhandenkommens wird von den Stadtbibliotheken auf Antrag ein kostenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt.

§ 3 Benutzung

(1) Die Ausleihe außer Haus ist nur unter Verwendung des persönlichen Benutzerausweises

möglich. Alle entliehenen Medien gelten als für den Inhaber des Benutzerausweises entliehen. Er haftet für die Rückgabe.

(2) Entleihungen für Dritte auf deren Benutzerausweis sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Benutzerausweis sofort eingezogen werden.

(3) Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 (4) Die Leihfristen für die verschiedenen Medienarten sind über den Webauftritt der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. unter www.bibliothek-auerbach.de einsehbar und einem Informationsblatt zu entnehmen. Der konkrete Rückgabetermin für jedes ausgeliehene Medium ist auf der Ausleihquittung abgedruckt und über den Online-Katalog im Benutzerkonto abrufbar. In begründeten Fällen kann von den Stadtbibliotheken eine abweichende Leihfrist festgelegt werden. Die Benutzer sind verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Leihfristen kundig zu machen. Der E-Mail-Benachrichtigungsservice der Stadtbibliotheken ist eine Serviceleistung ohne Gewähr.

(5) Die Leihfrist von bestimmten Medienarten kann auf Antrag der Benutzer vor Ablauf telefonisch, mündlich oder online über das Benutzerkonto (unter https://lissy.bibliothek-auerbach.de) bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine bibliotheksinternen Gründe entgegenstehen.

(6) Medien können gegen Entrichtung einer Gebühr vorgemerkt werden. Sie stehen zehn Tage zur Abholung bereit. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an.

 (7) Medien, die zu Studienzwecken benötigt werden und nicht im Bestand der Stadtbibliotheken vorhanden sind, können nach den geltenden Bestimmungen der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Entrichtung einer Gebühr beschafft werden. Für die Nutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbedingungen der gebenden Bibliothek.

(8) Mit einer Kinderkarte können nur in Ausnahmefällen Medien aus dem Erwachsenenbestand ausgeliehen werden.

§ 4 Leihfristüberschreitung, Mahnung

(1) Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien fristgemäß zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist sind grundsätzlich Säumnisgebühren zu zahlen, unabhängig davon, ob eine Vorabinfo über das Ende der Leihfrist und ob eine Erinnerung/Mahnung nach dem Ende der Leihfrist erfolgte.

(2) Die Stadtbibliotheken sind berechtigt, die Rückgabe der Medien kostenpflichtig anzumahnen. Ausstehende Gebühren werden von den Stadtbibliotheken sofort eingefordert.

(3) Werden die Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben, sind die Stadtbibliotheken  berechtigt, Wertersatz und Bearbeitungsgebühr je Medium zu fordern.
Im Verwaltungsverfahren können weitere Gebühren anfallen.

 (4) Die Ausleihe weiterer Medien kann von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig gemacht werden.

§ 5 Pflichten der Benutzer

(1) Die Benutzer erkennen die von den Stadtbibliotheken erlassenen Hausordnungen an.

(2) Die Benutzer sind verpflichtet, Bibliotheksgut wie Medien, Inventar, Geräte und Räume der Stadtbibliotheken sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung sowie Verlust zu schützen. Vor der Ausleihe zur Mitnahme außer Haus haben die Benutzer  Zustand und Vollständigkeit der Medien zu überprüfen und Mängel den Stadtbibliotheken unverzüglich anzuzeigen.

(3) Bei der Selbstverbuchung sind die Benutzer verpflichtet, den Verbuchungsvorgang mit "Beenden" abzuschließen, bevor die Benutzer die Selbstverbuchungsstation verlassen.

(4) Entliehene Daten-, Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter Einhaltung der von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Für die Ausleihe von Geräten aus der „Bibliothek der Dinge“ muss eine gesonderte Benutzerordnung durch die Benutzer unterschrieben werden.

(5) Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Internetzugänge in den Bibliotheken, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Sächsischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. Wer Medien entleiht, hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen nicht gesetzeswidrigen Gebrauch von den entliehenen Medien machen.

(6) Es ist nicht gestattet, Internetdienste der Stadtbibliotheken /die in den Stadtbibliotheken aufgerufenen Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Die Benutzer verpflichten sich, keine Dateien und Programme der Stadtbibliotheken oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten der Stadtbibliotheken zu verwenden.

§ 6 Aufwendungen und Schadenersatz

(1) Bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von Bibliotheksgut sind die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter grundsätzlich zu Ersatz verpflichtet, einschließlich aller Aufwendungen, die zur Wiedereinstellung des Bibliotheksgutes im Bestand der Stadtbibliotheken notwendig sind.

(2) Für Schäden durch Fremdbuchungen auf ein nicht geschlossenes Konto an der Selbstbuchungsstation haften die betroffenen Kontoinhaber.

(3) Werden von den Benutzern entgegen § 3 Abs. 3 Medien und Geräte an Dritte weitergegeben, sind  die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter verpflichtet, alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.

(4) Die Benutzer haften für alle Schäden, die bis zum Eingang der Meldung eines Verlustes des Benutzerausweises gemäß § 2 Abs. 6 durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.

(5) Für Kosten durch notwendig werdende Ermittlungen nicht an die Stadtbibliotheken  gemeldeter aktueller persönlicher Daten gemäß § 2 Abs. 6 haften die Benutzer.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Die Stadtbibliotheken haften für die bei der Benutzung der Bibliotheken und deren Medien entstandenen Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Stadtbibliotheken zurückzuführen sind.

(2) Die Stadtbibliotheken haften nicht für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. Computern (z. B. durch nicht erkannte Virenprogramme).

(3) Die Stadtbibliotheken übernehmen keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien, Geräte, Informationen und Internetdienste sowie für Schäden, die bei den Benutzern aus deren Gebrauch entstehen.

(4) Die Stadtbibliotheken haften nicht für Folgen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 5 und entstandener Verpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.

(5) Die Stadtbibliotheken haften nicht für Schäden, die bei den Benutzern durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch aufgrund unzureichenden Datenschutzes oder der Offenlegung persönlicher Daten im Internet entstehen können.

§ 8 Ausschluss von der Benutzung

(1) Benutzer und Personen, die gegen die Hausordnung oder diese Satzung verstoßen, können befristet oder auf Dauer von der Nutzung der Stadtbibliotheken ausgeschlossen werden.

(2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder diese Satzung sowie bei erheblichen Beeinträchtigungen des Bibliotheksbetriebes kann ein sofortiges Hausverbot erteilt werden.

(3) Strafbares Verhalten wird immer angezeigt.

§ 9 Gebühren

(1) Gebühren werden nach dieser Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliotheken für die Nutzung der Medienbestände erhoben.

1. Ausstellen eines Benutzerausweises

für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

1,00 €

Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene

2,50 €

2. Jahresgebühren

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Frei

Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

2,50 €

Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr

6,00 €

3. Versäumnisgebühren für das Überschreiten der Ausleihfrist pro Medium

Kindermedien pro angefangene Woche

0,50 €

Erwachsenenmedien pro angefangene Woche

2,00 €

für DVDs und Blu-ray's pro Tag

1,00 €

Diese Gebühren, einschl. Versäumnisgebühren, gelten auch für Kinder, die in Ausnahmefällen die Medien aus der Erwachsenenabteilung nutzen.                                                                                                                           Bei Versand von Aufforderungsschreiben und Gebührenbescheiden per Post sind die Portogebühren vom Benutzer zu tragen.

4. Kostenersatz

Ausstellen eines Ersatzausweises:

 

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

1,00 €

Jugendliche und Erwachsene ab vollendetem 14.  Lebensjahr

2,50 €

bei Beschädigung oder Verlust von Medienhüllen

1,00 €

bei starker Beschädigung oder Verlust von Medien

Wiederbeschaffungswert

5. Gebühr für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars

bei starker Beschädigung oder Verlust von Medien

2,50 €

6. Vorbestellung

von ausgeliehenen Medien

0,50 €

7. Fernleihe (Pauschalgebühr)

3,50 €

8. Zusammenstellung von Titellisten und anderen Informationen je A 4-Seite

1,00 €

9. Kosten für 

 

- Computerausdruck / Kopie je A 4 - Seite SW / FARBE

0,10 €  / 0,20 €

- Computerausdruck / Kopie je A 3 - Seite  SW / FARBE

0,20 €  / 0,40 €

 

 

(2) Gebührenschuldner sind die Benutzer der Stadtbibliotheken; im Übrigen diejenigen, die die Amtshandlung veranlasst haben oder in deren Interesse die Amtshandlung vorgenommen wurde.

 

(3) Die Benutzungsgebühren nach Abs. 1 Nr. 2  entstehen mit dem Beginn des jeweiligen

Benutzungszeitraumes. Die Säumnisgebühren nach Abs. 1 Nr. 3 entstehen nach Ablauf der

Ausleihfrist. Im Übrigen entstehen die Gebühren nach Abs. 1 mit der Beendigung der

kostenpflichtigen Amtshandlung.

 

(4) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an die Gebührenschuldner fällig, wenn diese nicht einen späteren Zeitpunkt bestimmt.

§ 10 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung (30.04.2022) in Kraft.

 

 

Auerbach/Vogtl., 31.03.2022

 

 

 

Manfred Deckert

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Stadtbibliothek Auerbach
Schloßstraße 9
08209 Auerbach/Vogtl.
Tel.: 03744/825300
Fax:  03744/219953
E-Mail schreiben
Leiterin: Dipl. Bibl. Anja Schamberger

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Öffnungszeiten

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Stadtbibliothek Rodewisch

Dienstag
10°° Uhr - 12.°° Uhr                                                                               13°° Uhr - 18.°° Uhr 


Donnerstag
10°° Uhr - 12.°° Uhr                                                                               13°° Uhr - 18.°° Uhr