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Benutzungs- und
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
Auf Grund des § 4
der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, S.159), zuletzt geändert am
26. Juni 2009 (Sächs.GVBl. S.323) hat der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. in
seiner Sitzung am 19.12.2011 die Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. wie folgt beschlossen:
§ 1
Allgemeine Bestimmungen und Aufgaben
(1)
Die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt
Auerbach/Vogtl.. Sie ist kommunale Dienstleisterin, die in besonderer Weise das
Grundrecht auf freien Zugang zu Informationen für alle Einwohner gewährleistet.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt sie ein breites Spektrum aktueller Medien
bereit, schafft einen offenen Zugang zu Informationen, berät ihre Benutzer
professionell in hoher Qualität und sichert die Basis für lebenslange
individuelle Bildung. Sie ist Kooperationspartnerin der Bildungseinrichtungen,
fördert das Lesen und den kompetenten Umgang mit allen Medien. Als
Kommunikationszentrum und Veranstaltungsort dient sie der Begegnung, dem selbst
gesteuerten Lernen und der Freizeitgestaltung der Einwohner.
(2)
Die Stadt Auerbach/Vogtl. übt als Bibliotheksträger das Hausrecht aus. Sie wird
durch die Bibliotheksleitung vertreten.
(3)
Die für die Bibliothek geltende Hausordnung und die Benutzerordnung für die
Internetnutzung ist Bestandteil dieser Benutzungs- und Gebührensatzung und ist
in jeder Etage der Ausleihräume gut sichtbar ausgehängt.
(4)
Die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. erwirbt und erschließt aktuelle Medien und
gewährt´ Zugang zum Internet. Sie ist in ihrem Bestandsangebot den aktuellen
Lese- und Informationsbedürfnissen verpflichtet, berücksichtigt aber auch den
Kernbestand allgemeiner literarischer, kultureller, gesellschaftlicher,
naturwissenschaftlicher und technischer Bildung. Sie stellt die Medien und
Informationen in ihrer Einrichtung zur öffentlichen Nutzung bereit und berät
ihre Benutzer bei Auswahl und Recherche.
(5)
Den überwiegenden Teil ihrer Bestände verleiht sie außer Haus. Medien mit
besonders hohem Informationswert und schützenswerte historische Bestände sind
der Präsenznutzung vorbehalten.
(6)
Sie ermöglicht ihren Benutzern bei Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen
Bestimmungen des Urheberschutzes die Herstellung von Kopien aus den eigenen
Beständen, sofern sie nicht besonderem Schutz unterliegen.
(7)
Über den Leihverkehr zwischen den Bibliotheken besorgt sie Medien, die sich
nicht im Bestand der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. befinden.
(8)
Die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden
durch Aushang bekanntgegeben.
§
2
Nutzungsberechtigung und Anmeldung
(1) Alle Einwohner sind im Rahmen
dieser Satzung berechtigt, die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage zu nutzen.
(2) Der Einwohner meldet sich
persönlich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines anderen gültigen
Dokumentes, das ihn mit Namen, Lichtbild, Geburtsdatum und Anschrift ausweist,
in der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. an. Auf dem Anmeldeformular teilt er die
erforderlichen Angaben zu seiner Person mit und erklärt durch ihre/seine
Unterschrift die Anerkennung der Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.. Gleichzeitig erteilt er mit seiner Unterschrift
die Einwilligung zur elektronischen Speicherung der persönlichen Angaben. Die
Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. nutzt die personengebundenen Daten zum Zwecke
der Ausleihverbuchung unter Beachtung des Gesetzes zum Schutze der informellen
Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG)
vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift ihrer gesetzlichen
Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters, die/der sich damit gleichzeitig zur
Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren
verpflichtet. Mit seiner Unterschrift stimmt der gesetzliche Vertreter dem
Nutzungsverhältnis zu. Gleichzeitig erteilt er sein Einverständnis dafür, dass
sein Kind die Internetzugänge nutzen darf. Bei der Anmeldung ist die Anwesenheit
des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Personalausweis ist vorzulegen.
(4) Dienststellen, juristische
Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag
ihrer/s Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu drei Unterschriften
von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksnutzung für die/den
Antragstellerin/Antragsteller wahrnehmen.
(5) Der Benutzer erhält einen auf
seinen Namen lautenden Ausweis, der in der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
im Zeitraum von 12 Monaten gültig ist.
Der Benutzerausweis
ist nicht übertragbar, er bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl..
Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich zu melden. Die Neuausstellung des
Benutzerausweises ist gebührenpflichtig.
(6) Die Gültigkeit des
Benutzerausweises kann nach Ablauf auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert
werden. Bei Namens- und Adressenänderungen ist die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
unverzüglich zu benachrichtigen. Für Kosten, die der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haftet der Benutzer.
(7) Im Falle des Ausschlusses von
der Nutzung gemäß § 5 Abs. 3 dieser Satzung wird der Benutzerausweis gesperrt.
Eine Rückzahlung der von dem Benutzer bereits entrichteten Nutzungsgebühr ist
ausgeschlossen.
§
3 Nutzung und Ausleihe außer Haus
(1) Die Ausleihe außer Haus ist
nur unter Verwendung des persönlichen Benutzerausweises möglich. Alle
entliehenen Medien gelten als für den Inhaber des Benutzerausweises entliehen.
Er haftet für die Rückgabe.
(2) Im Web-Katalog kann jeder
Benutzer unter der Rubrik „Konto“ alle gespeicherten persönlichen Daten,
entliehene Medien, Leihfristen usw. einsehen. Zur Sicherheit ist der Zugriff nur
über die Benutzernummer und eine persönliche Identifikationsnummer möglich.
Jeder Benutzer haftet im Falle einer von ihm verursachten missbräuchlichen
Verwendung der PIN.
(3) Es ist nicht gestattet, von
der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. entliehene Medien Dritten zu überlassen.
(4) Präsenzbestände werden nicht
außer Haus gegeben. Zu ihrer Nutzung stehen Arbeitsplätze und Kopiergeräte
bereit.
(5) Das Bibliothekspersonal ist
berechtigt, Benutzer dahingehend zu kontrollieren, ob sie Gegenstände bzw.
Medien der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. unberechtigt mit sich führen. Taschen
sind in die dafür vorgesehenen Schränke einzuschließen.
(6) Tiere dürfen nicht in die
Bibliothek mitgebracht werden.
(7) Die Benutzer müssen in den
Bibliotheksräumen aufeinander Rücksicht nehmen und alles unterlassen, was
den ordnungsgemäßen Ablauf des Bibliotheksbetriebes stört. Den Anweisungen des
Personals haben sie Folge zu leisten.
(8) Der Benutzer ist verpflichtet,
alle Medien vor Verlassen der Bibliotheksräume unaufgefordert zu verbuchen
bzw.verbuchen zu lassen, den Zustand und die Vollständigkeit der ihm übergebenen
Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden bzw. fehlende Medienteile sofort
anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als im einwandfreien
Zustand ausgehändigt. Der Benutzer ist von diesem Zeitpunkt an bis zur Rückgabe
für die entliehenen Medien verantwortlich.
(9) Bei jeder Ausleihe erhält der
Benutzer einen Beleg, der die entliehenen Medien und das jeweilige Rückgabedatum
auflistet. Der Benutzer ist verpflichtet, den Ausleihbeleg sofort auf
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu prüfen. Spätere Reklamationen
werden nicht anerkannt.
(10) Ausgeliehene Medien können
durch andere Benutzer vorgemerkt werden. Die Vormerkung ist gebührenpflichtig.
(11) Der Benutzer ist
verpflichtet, vor Rückgabe der Medien auf deren Vollständigkeit zu achten. Bei
unvollständig abgegebenen Medien wird der Benutzer bis zur vollständigen
Rückgabe mit der Ausleihe des betreffenden Mediums belastet.
(12) Medien, die nicht im Bestand
der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. vorhanden sind und für Studienzwecke
benötigt werden, können auf der Grundlage der „Leihverkehrsordnung der deutschen
Bibliotheken“ auf Antrag des Benutzers beschafft werden. Für deren Nutzung
gelten zusätzliche Bestimmungen der entsendenden Bibliothek. Die Bestellung ist
kostenpflichtig.
§
4 Leihfristen und Fristverlängerungen
(1) Die Leihfrist beträgt für
Bücher, CDs, Spiele, Zeitschriften und CD-ROMs vier Wochen, für Konsolenspiele
zwei Wochen und DVDs eine Woche.
Die Stadtbibliothek
Auerbach/Vogtl. ist nicht verpflichtet, auf den Ablauf der Leihfrist
hinzuweisen. Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Gebühr erhoben.
(2) Vor Ende des Ablaufs der
Leihfrist kann diese persönlich oder auf telefonischen Antrag je nach Medienart
maximal zweimal verlängert. Bei Fristverlängerung muss der Benutzerausweis
vorgelegt bzw. bei telefonischer Verlängerung dessen Nummer genannt werden. Für
bestimmte Medienarten kann die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. die
Fristverlängerung ausschließen oder beschränken. Die Verlängerung der Leihfrist
erfolgt nur dann, wenn die Medien nicht von einem anderen Benutzer vorgemerkt
wurden und der Benutzerausweis noch Gültigkeit besitzt. Auf Verlangen sind die
entliehenen Medien vorzulegen.
(3) Bei jedem Antrag auf
Leihfristverlängerung wird das neue Abgabedatum mitgeteilt.
Der Benutzer ist
verpflichtet, die Veränderung der Leihfrist in der Kontoanzeige selbst zu
kontrollieren. Bei schriftlichen Anträgen wird die Leihfristverlängerung nur
unter Vorbehalt gewährt. Der Benutzer trägt das Risiko der Nichtgewährung.
Schriftliche Anträge auf Leihfristverlängerungen werden von der Stadtbibliothek
nicht beantwortet.
§
5 Nutzungsbeschränkungen
(1) Die Bibliotheksleitung
entscheidet über Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Bestände.
(2) Die Bibliotheksleitung ist
berechtigt, die Anzahl der an jeweils einen Benutzer zu entleihenden Medien zu
beschränken. In begründeten Fällen kann die Bibliotheksleitung die Leihfrist
verkürzen.
(3) Benutzer, die gegen diese
Satzung verstoßen, können zeitweilig oder auf Dauer von der Nutzung der
Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. ausgeschlossen werden.
(4) Bis zur Tilgung aller Schulden
gegenüber der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. kann der Benutzer von
der Medienausleihe ausgeschlossen oder auf Präsenznutzung beschränkt werden.
§
6 Behandlung der Medien, Geräte und Einrichtungen
(1) Der Benutzer ist verpflichtet,
Medien, Geräte und Einrichtung der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. sorgfältig
zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Jedes Schadensereignis ist der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. sofort zu
melden.
(2) Bei der Anfertigung von Kopien
aller Art hat der Benutzer auf die Einhaltung des jeweils geltenden
Urheberrechts zu achten.
(3) Änderungen an den
Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen der Bildschirmarbeitsplätze sind
untersagt. Technische Störungen müssen unverzüglich dem Personal gemeldet
werden.
(4) Entliehene Daten-, Ton- und
Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den
Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen zum privaten
Gebrauch verwendet werden. Öffentliche Aufführungen entliehener audiovisueller
Medien und das Herstellen vollständiger Kopien sind untersagt.
(5) Bei Nutzung des Internets sind
die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts, Strafrechts und des
Jugendschutzes zu beachten. Gesetzwidrige Informationen dürfen weder genutzt
noch verbreitet werden.
§
7 Haftung
(1) Der Benutzer haftet für von
ihm schuldhaft verursachte Schäden, die in den Bibliotheksräumen der
Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. entstehen.
Die Stadtbibliothek
Auerbach/Vogtl. übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige im Sinne von
BGB § 832 Abs. 2. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Benutzer ist verpflichtet,
Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter an den PCs, den entliehenen oder
zur Einsichtnahme übergebenen bzw. bereitgestellten Medien zu wahren. Er stellt
die Stadt Auerbach/Vogtl. diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.
(3) Die Stadt Auerbach/Vogtl.
haftet nicht für Schäden,
- die einem Benutzer
auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm genutzten Medien, einschließlich
der Datenträger und Internetarbeitsplätze, entstehen;
- die durch
entliehene Medien an Geräten, Dateien und Datenträgern der Benutzer auftreten;
- die durch
unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte
Bibliotheksleistungen eintreten können;
- die durch
Verletzungen von Vertragsverpflichtungen zwischen Internetnutzern und
Internetdienstleistern verursacht werden.
(4) Der Verlust des
Benutzerausweises ist unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch
des Benutzerausweises entstehen, haftet der rechtmäßige Ausweisinhaber, wenn er
den Verlust nicht unverzüglich angezeigt hat.
(5) Die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
ist für die Qualität, die Funktionsfähigkeit und Virenfreiheit von abgerufenen
Dateien aus dem Internet nicht verantwortlich. Für die Funktionsfähigkeit der
Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.
(6) Für während der Ausleihe
verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien haftet der Benutzer bzw. sein
gesetzlicher Vertreter. Die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. entscheidet, ob
durch den Benutzer selbst ein Ersatzexemplar, ein anderes, gleichwertiges Werk
zu beschaffen oder ob der Wiederbeschaffungswert zu zahlen ist.
(7) Der Benutzer haftet für
Vorsatz und Fahrlässigkeit, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
(8) Für den Verlust oder die
Beschädigung privater Gegenstände in den Räumen der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
wird keine Haftung übernommen.
(9) Die Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
stellt für die Aufbewahrung von Taschen Schließfächer zur Verfügung. Die Stadt
Auerbach/Vogtl. haftet nicht für eingebrachte Gegenstände, einschließlich Geld,
Geld ähnlichen Werten, Personaldokumenten, Wohnungs- und Autoschlüssel etc.
§
8 Gebühren
Gebühren werden nach der
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Auerbach/Vogtland für die Nutzung der
Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl. erhoben.
§
9 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt
die "Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.“ vom
05. März 2001, einschließlich ihrer Änderungen vom 27.05.2002 und vom 05.Mai
2003 außer Kraft.
Auerbach, den 19.
Dezember 2011
Deckert
Oberbürgermeister
Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek Auerbach/Vogtl.
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1. Ausstellen
eines EDV-Ausweisen |
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für Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr |
1,00 € |
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Jugendliche und Erwachsene |
2,50 € |
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2.
Jahresgebühren |
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Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr |
Frei |
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Jugendliche bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr |
2,50 € |
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Erwachsenen ab vollendeten 18.
Lebensjahr |
6,00 € |
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3.
Ausleihgebühren für DVDs und Blu-ray's |
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für Spiel- und Sachfilme
im Kinderbereich |
Frei |
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für Spiel- und
Sachfilme im Erwachsenenbereich |
1,00 € |
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für
Sammelausgaben von Spiel- und Sachfilmen
im Erwachsenenbereich (mehr als 3 DVDs
oder Blu-ray's im Schuber) |
4,00 € |
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Diese Gebühren, einschl.
Versäumnisgebühren, gelten auch für
Kinder, die in Ausnahmefällen die
Erwachsenen-Videothek nutzen. |
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4.
Versäumnisgebühren für das Überschreiten
der Ausleihfrist pro Medium |
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Kindermedien
pro angefangene Woche |
0,50 € |
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Erwachsenenmedien
pro angefangene Woche |
2,00 € |
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für DVDs und
Blu-ray's pro Tag |
1,00 € |
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Bei Versand von Aufforderungsschreiben
und Gebührenbescheide sind die
Portogebühren vom Benutzer zu tragen. |
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5. Kostenersatz |
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Ausstellen eines Ersatzausweises: |
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Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr |
1,00 € |
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Jugendliche und Erwachsene ab
vollendeten 14. Lebensjahr |
2,50 € |
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bei
Beschädigung oder Verlust von
Medienhüllen |
1,00 € |
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bei starker
Beschädigung oder Verlust von Medien |
Wiederbeschaffungswert |
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6. Gebühr für
die Einarbeitung eines Ersatzexemplars |
|
bei starker Beschädigung oder Verlust
von Medien |
2,50 € |
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7.
Vorbestellung |
|
von ausgeliehenen Medien |
0,50 € |
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9. Fernleihe (Pauschalgebühr) |
3,50 € |
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10. Zusammenstellung von Titellisten und
anderen Informationen je A 4-Seite |
1,00 € |
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11. Internetnutzung |
|
- für Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr |
Frei |
|
- für Jugendliche und Erwachsene pro
angefangene halbe Stunde |
1,00 € |
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12. Kosten für |
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-
Computerausdruck je A 4 - Seite |
0,10 € |
|
-
Computerausdruck je A 3 - Seite |
0,20 € |
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